Gegen den “Porno-Pranger” der Regensburger Kanzlei U+C erließ das Landgericht Essen am 30.08.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 eine Einstweilige Verfügung: U+C dürfen den Namen eines Abmahnungsgegners nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen.
Worum geht es ?
Bereits →hier wurde der Plan der für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzlei U+C aus Regensburg kommentiert, zahlungsunwillige Empfänger von Abmahnungen auf einer sogenannten “Gegnerliste” namentlich zu benennen. In den letzten Monaten machte U+C durch die Zusammenarbeit [...]