Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg: Der Berliner Senat will gemeinsam mit Hamburg durch eine Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04.09.2012 ist →hier zu finden.
Worum geht es?
Nach wie vor ist nicht eindeutig durch das Gesetz geregelt, unter welchen Umständen WLAN-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen, die andere Personen über ihren Internetzugang begehen, haften müssen. Auf dieser Rechtsunsicherheit bauen die [...]