Das Landgericht (LG) Amberg entschied mit Urteil vom 22.08.2012, Az. 14 O 417/12 zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) mittels Backlink-Vertrags: Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, müssen nicht alle Backlinks auf themenrelevanten Seiten gesetzt sein. Werden als Bestandteil einer Suchmaschinenoptimierung auf fremden Seiten Backlinks auf die Seite des Kunden eingerichtet, die mit frei erfundenen Kommentaren zu Beiträgen Dritter versehen sind, wird hierdurch das Persönlichkeitsrechts des Kunden verletzt. Dem Kunden steht ein Löschungsanspruch zu.
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15.09.2012