Das Bundesverfassungsgericht wies mit am 02.10.2012 veröffentlichten Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11, die Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer zurück.
Was war geschehen?
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er hat in seiner Kanzlei einen PC. Er empfängt damit keine Rundfunksendungen. Ebenso verfügt er nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte. Die Rundfunkanstalt setzte für den internetfähigen PC Rundfunkgebühren fest. Der Beschwerdeführer wehrte sich hiergegen, unterlag aber am Ende in dem anschließenden [...]