Das Landgericht (LG) Berlin entschied mit Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13: Ein Unternehmen, das auf seiner Internetpräsenz bei Google+ kein Webimpressum nach § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar [...]
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02.05.2013
Das Landgericht (LG) Berlin entschied mit Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13: Ein Unternehmen, das auf seiner Internetpräsenz bei Google+ kein Webimpressum nach § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar [...]