Rechtsanwalt Stefan Loebisch

Kanzlei Stefan Loebisch
94032, Passau
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
22.08.2012

Gewerbeauskunft-Zentrale und das Urteil des LG Gießen: Ein Sieg?

Überraschend errang die Gewerbeauskunft-Zentrale vor dem Landgericht Gießen mit Urteil vom Urteil vom 05.07.2012, Az. 5 O 312/12 einen Sieg. Das Gericht bescheinigte ihr, einen wirksamen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen zu haben. Zahlungsaufforderungen, in denen auf dieses Urteil Bezug genommen wird, sollen bereits im Umlauf sein. Freie Bahn für die Gewerbeauskunft-Zentrale mit ihren Zahlungsaufforderungen nach dem Urteil des LG Gießen? Wohl eher nein. Ein jüngeres Urteil des BGH spricht dagegen.

Was ist geschehen?

In dem Verfahren wurde nicht um eine Geldforderung der Gewerbeauskunft-Zentrale gestritten. Vielmehr verlangte ein Unternehmen, aus dem von der Gewerbeauskunft-Zentrale angebotenen Branchenverzeichnis gelöscht zu werden. Zur Begründung führte das Unternehmen an, mit der Gewerbeauskunft-Zentrale keinen wirksamen Vertrag geschlossen zu haben. Das Unternehmen versuchte, seinen Löschungsantrag im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen.

Wie entschied das Gericht?

Das LG Gießen wies den Verfügungsantrag ab. Zwischen dem Unternehmen und der Gewerbeauskunft-Zentrale sei ein wirksamer Vertrag über den Basis-Eintrag geschlossen worden.

Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Praxis?

Es ist nicht recht vorstellbar, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale von dieser Entscheidung des LG Gießen auch nur kurzfristig profitieren kann. Die rechtlichen Erwägungen des LG Gießen dürften nur drei Wochen später überholt gewesen sein: Mit Urteil vom  26.07.2012, Az. VII ZR 262/11 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine versteckte Entgeltklausel in einem Eintragungsantrag für in Branchenverzeichnis nicht Vertragsbestandteil wird.

Zwar war in diesem Verfahren offenbar nicht die Gewerbeauskunft-Zentrale beteiligt. Das Eintragungsformular des dort beteiligten Branchenverzeichnis-Anbieters wies aber in seiner Gestaltung deutliche Parallelen zum Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale auf.

Eine Besprechung des Urteils ist →hier zu finden.

Ein paar weiterführende Gedanken zum Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale sind →hier zu finden.

Damit besteht zur Zeit kein Anlass, die rechtliche Argumentation gegen die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale aufzugeben.