Zur Störerhaftung bei Filesharing entschied das Landgericht (LG) Köln mit Urteil vom 24.10.2012, Az. 28 O 391/11: Der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet nicht, wenn er mit seiner Familie in dem Zeitraum, in dem die Datei über die Filesharing-Tauschbörse zugänglich gemacht wurde, in den Urlaub verreist war und vor der Abreise der Computer und der Router vom Stromnetz getrennt wurden.
Was war geschehen?
Kläger im Verfahren waren Warner, Universal, EMI und Sony Music, vertreten durch Rasch Rechtsanwälte, Hamburg.
Das übliche: Abmahnung und Aufforderung, die Kosten der Abmahnung und [...]