Das LG Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmen auf seiner Facebook-Seite kein Web-Impressum nach § 5 TMG vorhält.
Unter der Berufung auf dieses Urteil und mit der Rüge, Impressumsangaben hinter dem Button “Info” vorzuhalten, mahnte in den vergangenen Augusttagen die Binary Services GmbH aus Regenstauf offenbar eine Vielzahl von – angeblichen – Mitbewerbern ab.
Reicht ein Impressum auf Facebook unter “Info” wirklich nicht aus? Ist dies dem Urteil des LG Aschaffenburg tatsächlich zu [...]