Rechtsanwältin Simone Weber

80336, München
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Zivilrecht
19.09.2012

Sprechen Sie mich als Dame an !?

“Sehr geehrte Damen und Herren”

kennt jeder,

aber sehr geehrter Herr Klein, sehr geehrte Dame Groß ?

Eine Angestellte wollte vom Arbeitgeber sowohl im Schriftverkehr als auch mündlich nicht mit Frau sondern mit Dame angesprochen werden und erhob Verfassungsbeschwerde, die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde. BVerfG, Beschluß vom 20.7.1981, Begründung:

1. Der Umstand, daß Männer mit Herr angeredet werden, führt nicht dazu, daß Frauen in Anwendung des Art. 3 II, III GG mit Dame, angeredet werden müssen.

2. Dem Ausdruck Herr habe schon im Althochdeutschen für das weibliche Geschlecht die Anrede Frau entsprochen.

3. Die Bezeichnung Dame kennt der deutsche Sprachgebrauch seit 1622.

Schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sei Dame in der Volkssprache als Ausdruck für Hofmätresse und Dirne abgesunken. Als Ehrentitel habe Dame in der bürgerlichen Gesellschaft erst im 18. Jahrhundert Eingang gefunden; als Anrede habe sich diese Bezeichnung allgemein für weibliche Personen nicht durchgesetzt.