Rechtsanwältin Simone Weber

80336, München
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Zivilrecht
25.05.2012

EU veröffentlich zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz->Aus Pressemitteilung Nr. 146 vom 24.05.12 : EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel

Die Europäische Kommission hat nach intensiver Prüfung eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die künftig in der EU gültig ist. Die komplette Liste wird am 25. Mai 2012 im EU-Amtsblatt sowie im Internet (http://ec.europa.eu/nuhclaims) veröffentlicht. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44.000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden.