Mieterhöhung beim Wohnraummietvertrag - Durchsetzung oder Abwehr
Angebot
Wirksam wird eine Mieterhöhung nur mit Zustimmung des Mieters, die der Vermieter aber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Um die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu prüfen, steht dem Mieter eine Überlegungsfrist zu. Eine Mieterhöhung ist an gewissen Voraussetzungen und Formalien gebunden. So ist eine Mieterhöhung z.B. dann ausgeschlossen, wenn die Miete bereits aufgrund einer vereinbarten Staffelmiete oder Indexmiete ansteigt.
Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung vorliegen, die Kommunikation mit der anderen Partei übernehmen und im Bedarfsfall die Mieterhöhung gerichtlich durchsetzen oder abwehren.
Haben sie eine Mieterhöhung von ihrem Vermieter erhalten oder planen sie gegenüber ihrem Mieter eine Mieterhöhung auszusprechen, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Ergänzungen
Ich biete Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Sach- und Rechtslage, d.h. telefonische Beratung und ggf. Prüfung der Mieterhöhung, an.
Im Falle der Beauftragung werden die Gebühren nach dem RVG fällig. Auch hierüber kann ich Sie gerne in einem ersten Telefongespräch beraten.
Je nach Fallkonstellation besteht hier auch die Möglichkeit einer Erstberatung (190,00 € nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer), sodass Sie die Kontrolle über die Kosten behalten. Bei einer Erstberatung erteile ich Ihnen gerne einen dezidierten Ratschlag, wie Sie auf die Mieterhöhung des Vermieters reagieren können.
Alternativ biete ich ebenfalls eine erste kostenlose Einschätzung der Sach- und Rechtslage über E-Mail oder WhatsApp an.
- Sie stellen eine Beratungsanfrage
- Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
Anfrage
Stellen Sie eine Anfrage zu o.g. Leistung