Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
03.04.2011

Postbevorrechtigte Banken und Kreditinstitute

Ausgerechnet Banken und Kreditinstitute werden in der Begründung des Gesetzentwurfs für das Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsleistungen in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz - PTSG) als Beispiel für bevorrechtigte Postkunden benannt, denen bescheinigt werden soll, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben, neben den Postbevorberechtigten Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, den Behörden, den Gerichten, der Bundeswehr und den Aufgabenträgern der Bundeswehr.