Ausgerechnet Banken und Kreditinstitute werden in der Begründung des Gesetzentwurfs für das Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsleistungen in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz - PTSG) als Beispiel für bevorrechtigte Postkunden benannt, denen bescheinigt werden soll, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben, neben den Postbevorberechtigten Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, den Behörden, den Gerichten, der Bundeswehr und den Aufgabenträgern der Bundeswehr.
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03.04.2011