Artikel
20.04.2011
Pflichtverteidiger im Bagatellverfahren bei Haft in anderer Sache
Haft führt zur sofortigen notwendigen Verteidigung: "§ 140 StPO (1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn ......4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;......"