Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Bankkunden der Erhöhung der Kosten für die Kontoführung ausdrücklich zustimmen müssen. Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen nicht eine nötige Änderungsvereinbarung der Bank mit den Kunden. (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20 )
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07.06.2021