Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
07.06.2021

Keine Zustimmungsfiktion über AGB oder Schweigen ist keine Willenserklärung

 Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Bankkunden der Erhöhung der Kosten für die Kontoführung ausdrücklich zustimmen müssen.  Allgemeine  Geschäftsbedingungen ersetzen nicht eine nötige Änderungsvereinbarung der Bank mit den Kunden. (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20 )