In Berlin wurden im Jahr 2010 insgesamt 13.942 strafrechtliche Haftbefehle verkündet:
9.566 | Vollstreckungshaftbefehle gemäß § 457 der Strafprozessordnung (StPO) nach Verurteilungen gemäß allgemeinem Strafrecht |
125 | Vollstreckungshaftbefehle (§ 457 StPO) nach Verurteilungen gemäß Jugendstrafrecht |
2.709 | |
1.445 | Haftbefehle nach § 230 Abs. 2 StPO |
94 | Sicherungshaftbefehle (§ 453 c StPO) |
3 | Haftbefehle nach § 329 Abs. 4 StPO |
13.942 | Gesamtzahl der erlassenen Haftbefehle |
In diesen Zahlen sind 654 Haftbefehle enthalten, die nach Vorführung vor das Bereitschaftsgericht gemäß §§ 112, 112a StPO erlassen wurden.
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz in Berlin - Drucksache 16 / 15 339 des Berliner Abgeordnetenhauses.