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07.10.2014
steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei Arbeitslosigkeit
Die Kinderbetreuungskosten sind nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts auch dann erwerbsbedingt, wenn sie im Hinblick auf eine zukünftig angestrebte Tätigkeit anfallen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein objektiver tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Erwerbstätigkeit festgestellt werden kann. Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Betreuungsaufwendungen fallen dann „wegen einer Erwerbstätigkeit“ des Steuerpflichtigen an, wenn diese Aufwendungen durch […]