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07.10.2014
Zusatzverdienst und Annahmeverzug
Bei der Berechnung des Annahmeverzugslohnes muss der Arbeitnehmer, der sich hierauf beruft, umfassend Auskunft darüber erteilen, was er anderweitig an Einnahmen erzielt hat. Das hat das Arbeitsgericht Aachen jetzt geurteilt. Der Kläger begehrte Annahmeverzugslohn. Gleichzeitig war er als Schlagzeuger einer Partyband im Einsatz. Der Arbeitgeber verlangte nun Auskunft darüber, welche Gagen er in diesem Zeitraum […]