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07.11.2014
Wohnungstüren sind gemeinschaftliches WEG-Eigentum
Im WEG-Recht ist die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum nicht immer einfach. Die Rechtsfolgen, die an die Zuordnung geknüpft werden, sind jedoch beträchtlich. Mit dem Sondereigentum kann der Eigentümer nach Belieben verfahren, beim Gemeinschaftseigentum hat die Gemeinschaft das Sagen. Einen ersten Hinweis gibt in der Regel die Teilungserklärung. Doch auch hier kann es durchaus […]