Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
25.10.2013

Wohnungssuchende dürfen auch schummeln

Wenn potentielle Vermieter allzu neugierig sind, dürfen die Mieter bei der Auskunft auch mal schummeln. Nicht alles, was die Vermieter wissen wollen, müssen die Mieter auch preisgeben: Neugierige Vermieter: Wohnungssuchende dürfen schummeln – n-tv.de. Einsortiert unter:Mietrecht, Was heute wichtig ist...., was Recht ist...