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25.10.2013
Wohnungssuchende dürfen auch schummeln
Wenn potentielle Vermieter allzu neugierig sind, dürfen die Mieter bei der Auskunft auch mal schummeln. Nicht alles, was die Vermieter wissen wollen, müssen die Mieter auch preisgeben: Neugierige Vermieter: Wohnungssuchende dürfen schummeln – n-tv.de. Einsortiert unter:Mietrecht, Was heute wichtig ist...., was Recht ist...