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13.01.2015
Winter ist, wenn das Schild es sagt….
Das muss man beherzigen, wenn man sich den Beschluss des OLG Hamm vom 04.09.2014 zu Gemüte führt. Der Leitsatz heißt: Das mit dem Zusatzschild Schneeflocke versehene Verkehrsschild Zeichen 274 zur StVO über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt auch dann, wenn die Fahrbahn trocken ist, nicht schneller als erlaubt zu fahren. Also anders wie bei […]