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04.10.2014
Wenn die Lebensversicherung zur Sicherheit abgetreten wurde……
…dann bestehen im Versorgungsausgleich gewisse Schwierigkeiten. Denn das in der Lebensversicherung angesparte Deckungskapital dient ja dem Sicherungsnehmer zur Sicherung einer Forderung gegenüber dem Sicherungsgeber, also der versicherten Person. Wenn es aber nun im Wege des Versorgungsausgleiches zur Teilung kommt, dann müssen die Rechte des Versorgungsträgers sowie des Sicherungsnehmers gewahrt bleiben. Soweit es zu einer internen […]