Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
05.10.2014

Von der Privatschule aufs öffentliche Gymnasium

Der Wechsel von der Privatschule auf die öffentliche Schule stellt in der Regel kein Problem dar. Etwas anderes gilt hingegen, wenn der Schule die Anerkennung fehlt. In einem vom VG Berlin entschiedenen Fall hatte der Kläger eine solche Schule besucht. Diese hatte gegenüber der Schulverwaltung bereits erhebliche Mängel offenbart, insbesondere gab es Probleme beim obligatorischen […]