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25.10.2013
Unterhaltspflicht kann auch nach Abbruch der Erstausbildung weiter bestehen
Ein Abbruch der Berufsausbildung muss nicht zwangsläufig zum Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führen. Eine aktuelle Entscheidung wird hier auf den Seiten von Haufe dargestellt: Unterhaltspflicht besteht auch nach Abbruch der 1. Ausbildung – Familien- & Erbrecht – Recht – haufe.de. Einsortiert unter:Familienrecht, Nicht kategorisiert, Unterhalt, was Recht ist... Tagged: Unterhalt