Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
25.10.2013

Unterhaltspflicht kann auch nach Abbruch der Erstausbildung weiter bestehen

Ein Abbruch der Berufsausbildung muss nicht zwangsläufig zum Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führen. Eine aktuelle Entscheidung wird hier auf den Seiten von Haufe dargestellt: Unterhaltspflicht besteht auch nach Abbruch der 1. Ausbildung – Familien- & Erbrecht – Recht – haufe.de. Einsortiert unter:Familienrecht, Nicht kategorisiert, Unterhalt, was Recht ist... Tagged: Unterhalt