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12.10.2013
Unterhalt nach der Ausbildung
Sobald der Volljährige seine Berufsausbildung vollendet hat, trifft ihn die Obliegenheit, sich selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern. Dabei kann er sich natürlich auf den soeben erlernten Beruf konzentrieren. Sollte es aber dem Volljährigen nicht gelingen, hier eine Anstellung zu finden, so hat er die Pflicht, jedwede Tätigkeit anzunehmen. Dies kann auch durchaus eine berufsfremde […]