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26.10.2013
Unterhalt fürs Bummelstudium?
Eltern müssen das Bummeln beim Studium nicht hinnehmen. Deswegen verlieren Studierende ihren Unterhaltsanspruch, wenn die Regelstudienzeit erheblich überschritten wird. Zu Fragen ist nun, was unter “erheblich”zu verstehen ist. In der Regel werden hier den Studierenden entweder über die Regelstudienzeit und, falls diese länger ist, über die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG hinaus noch ein bis zwei […]