Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
25.10.2013

Unterhalt: Begrenzung und Befristung

1578b nennt zwei Billigkeitsgründe.: Den Nachteilsausgleich sowie die Dauer der Ehe. Vom Gesetzgeber war bei der Neufassung aber nicht gewollt, die Unterhaltsreform ganz zurückzudrehen. Vielmehr diente dies zur Klarstellung, weil die bisherige Rechtsprechung den Nachteilsausgleich vorrangig für die Begrenzung und Befristung berücksichtigt hatte. Allerdings soll einer automatischen Befristung entgegengewirkt werden. Einsortiert unter:Nicht kategorisiert