Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
18.10.2013

Trinken ist kein Arbeitsunfall

Das hat jetzt das Sozialgericht in Dresden entschieden, Der Arbeitnehmer hatte sich verletzt, als er neben dem Kopieren ein alkoholfreies Bier trinken wollte. das Gericht befand, dies sei kein Arbeitsunfall, der Verletzte habe vielmehr die Arbeit unterbrochen gehabt. Mehr dazu auf den Seiten von LTO: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-dresden-urteil-s-5-u-113-13-arbeitsunfall-flasche-oeffnen-zaehne/ Einsortiert unter:Nicht kategorisiert