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18.10.2013
Trinken ist kein Arbeitsunfall
Das hat jetzt das Sozialgericht in Dresden entschieden, Der Arbeitnehmer hatte sich verletzt, als er neben dem Kopieren ein alkoholfreies Bier trinken wollte. das Gericht befand, dies sei kein Arbeitsunfall, der Verletzte habe vielmehr die Arbeit unterbrochen gehabt. Mehr dazu auf den Seiten von LTO: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-dresden-urteil-s-5-u-113-13-arbeitsunfall-flasche-oeffnen-zaehne/ Einsortiert unter:Nicht kategorisiert