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05.10.2014
Tod des ausgleichungsberechtigten Ehegatten
Wenn der Ehegatte, dem Anrechte aus dem Versorgungsausgleich übertragen wurden, verstirbt, bevor er 36 Monate aus diesen Anrechten eine Versorgung erhalten konnte, kann der Versorgungsausgleich hierüber auf Antrag angepasst werden. Doch dieses Anpassungsrecht ist vom Gesetzgeber auf bestimmte Anrechte beschränkt worden. Eine VBL-Rente gehört nicht zu diesen Rechten. Mehr dazu habe ich auf den Seiten […]