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26.10.2013
Teilleistungen beim Unterhalt
Wenn der Unterhalt nur teilweise erbracht wird, stellt sich die Frage, wie im Prozess dann zu verfahren ist. Es ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Titulierung des vollen Unterhalts besteht, der Unterhaltsberechtigte ist nicht darauf verwiesen, nur den Differenzbetrag gerichtlich zu verfolgen. Der BGH schließt bei. Teilleistungen die Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses aus. Der Unterhaltsschuldner […]