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15.10.2013
Stillende Mütter bekommen bei Hartz IV keinen Mehrbedarf
Zu diesem Ergebnis ist das hessische Landessozialgericht gekommen. Die Mutter hatte argumentiert, dass Schwangere einen Mehrbedarf geltend machen könnten, Stillende hingegen nicht. Dabei habe sie wegen des Stillens einen erhöhten Kalorienbedarf. Die Richter sahen dies aber anders. Zum Einen sehe das Gesetz den Mehrbedarf für Schwangere ausdrücklich vor, für stillende Mütter aber nicht, zum Anderen […]