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02.11.2015
St. Martinsfeiern und das Urheberrecht
Die meisten Lieder, die zum St. Martinstag gesungen werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an diesen Liedern verwaltet die GEMA – einstudieren und aufführen darf man sie oft trotzdem. Was aber genau zu beachten ist, hat die LTO hier zusammengestellt: Quelle: Urheberrecht an Martinsliedern: GEMA mit meiner LaterneEinsortiert unter:was Recht ist... Tagged: Martin, Martinslieder, Martinsumzug, […]