Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
02.11.2015

St. Martinsfeiern und das Urheberrecht

Die meisten Lieder, die zum St. Martinstag gesungen werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an diesen Liedern verwaltet die GEMA – einstudieren und aufführen darf man sie oft trotzdem. Was aber genau zu beachten ist, hat die LTO hier zusammengestellt: Quelle: Urheberrecht an Martinsliedern: GEMA mit meiner LaterneEinsortiert unter:was Recht ist... Tagged: Martin, Martinslieder, Martinsumzug, […]