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17.02.2016
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert zum Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide –
Der Hartz-IV-Regelsatz soll frühestens für 2017 neu berechnet werden – obwohl er jetzt schon auf acht Jahre alten Zahlen beruht. Das nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband zum Anlass, die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II aufzufordern, gegen neue Bescheide Widerspruch einzulegen. Die Berechnungsgrundlage beruht immer noch auf Daten aus 2008, obwohl ein Fünfjahreszeitraum vorgesehen ist. […]