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05.10.2014
Oops – da war doch noch ein Rentenanrecht
Wenn ein Rentenanrecht beim Versorgungsausgleich vergessen wurde, gibt es in der Regel keinen Weg, hier dieses Anrecht nachträglich noch zum Ausgleich zu bringen. Die Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich steht dem entgegen. Ausführlich habe ich hierzu auf unseren Seiten zu Rente und Versorgungsausgleich geschrieben. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema […]