Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
18.04.2016

Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung

Nachträgliche Änderung: Vermieter kann ausnahmsweise rückwirkend die Betriebskostenabrechnung ändern, wenn ihm Kosten erst später bekannt wurden. Darauf weist ProMietrecht hin.  In der Regel gilt die Ausschlussfrist von einem Jahr. Hiervon kann es jedoch in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen geben. ProMietrecht hat dies anschaulich dargestellt.  Quelle: Nachträgliche Änderung der BetriebskostenabrechnungEinsortiert unter:Mietrecht, was Recht ist... Tagged: Abrchnung, Ausnahmen, […]