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18.04.2016
Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung
Nachträgliche Änderung: Vermieter kann ausnahmsweise rückwirkend die Betriebskostenabrechnung ändern, wenn ihm Kosten erst später bekannt wurden. Darauf weist ProMietrecht hin. In der Regel gilt die Ausschlussfrist von einem Jahr. Hiervon kann es jedoch in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen geben. ProMietrecht hat dies anschaulich dargestellt. Quelle: Nachträgliche Änderung der BetriebskostenabrechnungEinsortiert unter:Mietrecht, was Recht ist... Tagged: Abrchnung, Ausnahmen, […]