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30.09.2015
Maklerprovision und Mietpreisbremse: Der “Finanztip” informiert
Künftig gilt bei der Vermittlung einer Wohnung das Bestellerprinzip. Folglich bezahlt derjenige den Makler, der ihn beautragt hat. Eine gute Zusammenfassung der Mieterrechte findet sich hier: Quelle: Maklerprovision und Mietpreisbremse (Mietrecht 2015) – FinanztipEinsortiert unter:Mietrecht, was Recht ist...