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30.10.2013
Kindergeld und Studium
Für Studierende kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt werden, wenn vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde. Dies gilt auch noch, nachdem die Wehrpflicht abgeschafft wurde, weil ja die Dienstzeiten in der Vergangenheit liegen und die Frage nach der weiteren Kindergeldberechtigung erst Jahre später virulent wird. Der Bundesfinanzhof hatte nun die […]