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05.11.2014
Keine Betriebsrente ab dem 50. Lebensjahr
Das ist kurz zusammengefasst das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht, das hier: Keine Betriebsrente ab dem 50. Lebensjahr. auf den Seiten von LTO besprochen wird. In dem Verfahren ging es darum, dass die Unterstützungskasse, in diesem Verfahren die Beklagte war, in ihrem Leistungsplan vorgesehen hatte, dass bei einer Aufnahme der Tätigkeit nach Vollendung des […]