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13.09.2014
Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg
Wenn ein Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony erschießt, liegt nach Auffassung des VG Berlin eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. Dies führte im entschiedenen Falle zum Entzug der Waffenbesitzkarte. Ich habe dazu Anmerkungen auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg Rechtsberatung zum Waffenbesitz – Waffenrecht. […]