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15.10.2013
Hartz IV: Kein Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung
Das Jobcenter muss die Kosten einer kieferorthopädischen Wunschbehandlung nicht übernehmen. So urteilte jetzt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im entschiedenen Fall wollte die Klägerin die Kostenübernahme für besonders bequeme Braktets ersetzt haben. Das Gericht hielt dem entgegen, dass Menschen, die Hartz IV beziehen, keine Leistungen erwarten dürfen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Mehr zu […]