Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
15.10.2013

Hartz IV: Kein Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung

Das Jobcenter muss die Kosten einer kieferorthopädischen Wunschbehandlung nicht übernehmen. So urteilte jetzt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im entschiedenen Fall wollte die Klägerin die Kostenübernahme für besonders bequeme Braktets ersetzt haben. Das Gericht hielt dem entgegen, dass Menschen, die Hartz IV beziehen, keine Leistungen erwarten dürfen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Mehr zu […]