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09.11.2014
Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung
Wenn Arbeitnehmer meinen, sie,dürften die Arbeit verweigern, weil Streit über die Bezahlung besteht, dann begeben sie sich unter Umständen aufs Glatteis. Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine möglicherweise unzureichende Vergütung nicht ausreicht, die,Arbeit verweigern zu dürfen. Eine hierauf gestützte Kündigung wäre daher rechtens. Mehr dazu auf den Seiten von LTO: Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung.Einsortiert […]