Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
18.12.2014

Für gemeinsames Sorgerecht müssen Eltern kooperieren

Die Lausitzer Rundschau weist auf einen Beschluss des OLG Brandenburg hin, wonach die Kooperation beider Elternteile für ein gemeinsames Sorgerecht Voraussetzung sei. Brandenburg (dpa/tmn): Für gemeinsames Sorgerecht müssen Eltern kooperieren :: lr-online. Maßstab für die gemeinsame elterliche Sorge ist aber allenfalls das Kindeswohl. Daraus folgt nun, dass grundsätzlich die Begründung oder Beibehaltung der elterlichen Sorge […]