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18.12.2014
Für gemeinsames Sorgerecht müssen Eltern kooperieren
Die Lausitzer Rundschau weist auf einen Beschluss des OLG Brandenburg hin, wonach die Kooperation beider Elternteile für ein gemeinsames Sorgerecht Voraussetzung sei. Brandenburg (dpa/tmn): Für gemeinsames Sorgerecht müssen Eltern kooperieren :: lr-online. Maßstab für die gemeinsame elterliche Sorge ist aber allenfalls das Kindeswohl. Daraus folgt nun, dass grundsätzlich die Begründung oder Beibehaltung der elterlichen Sorge […]