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16.10.2013
Erspartes Vermögen aus pfändungsfreiem Einkommen unterliegt dem Insolvenzbeschlag
Wenn der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sich Vermögen anspart, dann unterliegt dies auch dem Insolvenzbeschlag. Dabei ändert sich nichts, wenn dieses Geld aus dem pfändungsfreien Einkommen stammte. Das hat der BGH jetzt entschieden. Nachzulesen im Beschluss des IX. Zivilsenats vom 26.9.2013 – IX ZB 247/11. In diesem Falle hatte der Schuldner das Geld während […]