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16.11.2013
Entgangene Urlaubsfreuden richtig geltend machen
Das Amtsgericht München hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung nochmals herausgestellt, wie Reisemängel richtig geltend gemacht werden müssen, damit keine Nachteile für den enttäuschten Urlauber entstehen. Reisemängel sind demzufolge unbedingt dem Reiseveranstalter oder einer von ihm benannten Stelle anzuzeigen. Wenn hingegegen die Meldung nur bei der Hotelrezeption erfolgt, ist dies gerade nicht ausreichend. Gelegentlich wird […]