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29.10.2013
Eichen sollst Du weichen
Jetzt im Herbst ist es nicht ungefährlich, sich im Wald aufzuhalten. Mit den Herbststürmen einher geht auch die Gefahr, von herabstürzenden Ästen oder umstürzenden Bäumen verletzt zu werden. Grundsätzlich ist jedermann das Betreten des Waldes gestattet. Das ergibt sich aus § 14 BWaldG sowie den Waldgesetzen der Länder. Dies ist Ausfluss der Erholungsfunktion des Waldes. […]