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19.01.2015
EGMR: Deutsches Recht schützt Väter zu wenig
Auch LTO hat sich mit der jüngsten Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes befasst. EGMR: Deutsches Recht schützt Väter zu wenig. Hieraus folgt für die Praxis, dass der Gesetzgeber dringend gefordert ist, einerseits um die Vefahren in Kindschaftssachen effektiv zu beschleunigen, andererseits auch, um Eltern und Kindern eine zügige und am Kindeswohl orientierte Rechtssicherheit zu ermöglichen. Gerne […]