Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
04.12.2013

Die Haushaltsauseinandersetzung

Nach einer Scheidung sollten die Haushaltsgegenstände endgültig auseinandergesetzt werden. Der Gesetzgeber hat hierfür 2009 im Zuge der familienrechtlichen Reformen den § 1568b BGB geschaffen. § 1568b Haushaltsgegenstände (1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter […]