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04.12.2013
Die Haushaltsauseinandersetzung
Nach einer Scheidung sollten die Haushaltsgegenstände endgültig auseinandergesetzt werden. Der Gesetzgeber hat hierfür 2009 im Zuge der familienrechtlichen Reformen den § 1568b BGB geschaffen. § 1568b Haushaltsgegenstände (1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter […]