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16.12.2014
Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht jeden Blindenhund
Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein blinder Mensch sich darauf verweisen lassen muss, dass er nur die Kosten eines Blindenhundes in der Höhe übernommen bekommt, wie die Kasse an Hundeschulen bezahlt, mit denen sie einen gesonderten Vertrag abgeschlossen hat. Hierauf weist die Stiftung Warentest hier: Gesetzliche Krankenversicherung – Blinder muss für Hund 6 650 Euro […]