Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
16.12.2014

Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht jeden Blindenhund

Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein blinder Mensch sich darauf verweisen lassen muss, dass er nur die Kosten eines Blindenhundes in der Höhe übernommen bekommt, wie die Kasse an Hundeschulen bezahlt, mit denen sie einen gesonderten Vertrag abgeschlossen hat. Hierauf weist die Stiftung Warentest hier: Gesetzliche Krankenversicherung – Blinder muss für Hund 6 650 Euro […]