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30.10.2015
Die Gemeinnützigkeit des Sport-Dachverbandes
Unter sportlichen Veranstaltungen i.S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbands gehört nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. Juni 2015 dazu nicht. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S. des § 14 AO erfordert nach Auffassung des BFH nicht, dass es […]