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09.09.2014
Der reuige Unfallflüchtige
Burhoff berichtet in seinem Strafrechts-Blog über eine Entscheidung des AG Bielefeld, wonach das Gericht von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO abgesehen hat, weil der Unfallveruracher sich später reuig stellte. Im entschiedenen Falle war er nach rund 90 Minuten bei der Polizei erschienen und hatte sich selbst angezeigt. Den lesenswerten Artikel gibt […]