Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
20.11.2015

Der Insolvenzantrag ist noch keine Betriebsaufgabe

Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Aus dem Umstand, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, folgt noch keine Betriebsaufgabe. Daraus folgt, dass aus der alleinigen Antragstellung beim Insolvenzgericht einkommensteuerrechtlich keine Folgen abgeleitet werden können. Mehr dazu bei der Rechtslupe.   Quelle: Der Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe? | RechtslupeEinsortiert unter:Insolvenzrecht, was Recht ist... Tagged: Betriebsaufgabe, Finanzamt, insolvenz, […]