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20.11.2015
Der Insolvenzantrag ist noch keine Betriebsaufgabe
Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Aus dem Umstand, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, folgt noch keine Betriebsaufgabe. Daraus folgt, dass aus der alleinigen Antragstellung beim Insolvenzgericht einkommensteuerrechtlich keine Folgen abgeleitet werden können. Mehr dazu bei der Rechtslupe. Quelle: Der Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe? | RechtslupeEinsortiert unter:Insolvenzrecht, was Recht ist... Tagged: Betriebsaufgabe, Finanzamt, insolvenz, […]